Allgemeine Geschäftsbedingungen von Luftaufnahmen-NRW, Inhaber Felix Heining, Derfflingerstr. 74, 44866 Bochum.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Luftaufnahmen zwischen Felix Heining, Luftaufnahmen-NRW, Derfflingerstr. 74, 44866 Bochum („Luftaufnahmen-NRW“) und seinen Kundinnen und Kunden („Kunde“).
- Sie gelten für Unternehmer (§ 14 BGB) und Verbraucher (§ 13 BGB). Regelungen, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind ausdrücklich so gekennzeichnet.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Luftaufnahmen-NRW ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Kostenvoranschlag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Anfrage, Kostenvoranschlag und Vertragsschluss
- Anfragen über das Kontaktformular, den Preisrechner, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Ergebnisse des Preisrechners sind eine Orientierung, kein Angebot.
- Luftaufnahmen-NRW erstellt einen schriftlichen Kostenvoranschlag (KV). Er ist 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, soweit darin nichts anderes steht.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den KV innerhalb der Gültigkeit annimmt, per E-Mail oder, soweit angeboten, über den Knopf „Zahlungspflichtig beauftragen“ auf der Annahmeseite. Eine Annahme nach Ablauf gilt als neues Angebot, das Luftaufnahmen-NRW bestätigen muss.
- Bei einer Online-Annahme gibt der Kunde Rechnungsanschrift, Ansprechpartner vor Ort und Terminwunsch an. Er erhält danach eine Bestätigung per E-Mail. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.
- Wurde ein neuerer KV zum selben Projekt ausgestellt, kann nur dieser angenommen werden.
- Nachfragen zu offenen Kostenvoranschlägen (Nachfass-Mails) begründen keine Verpflichtung des Kunden.
§ 3 Leistungen
- Luftaufnahmen-NRW erstellt Luftbilder, Drohnenvideos, Baudokumentationen und Baufortschrittsaufnahmen mit unbemannten Fluggeräten. Umfang, Paket, Anzahl der final bearbeiteten Bilder und Lieferform ergeben sich aus dem KV.
- Monatspakete zur Baudokumentation umfassen die im KV genannte Zahl an Befliegungen. Nicht genutzte Befliegungen verfallen am Ende der Laufzeit, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Die Bildgestaltung (Perspektiven, Bildausschnitt, Bearbeitung) liegt im künstlerischen Ermessen von Luftaufnahmen-NRW, soweit der Kunde keine konkreten Vorgaben macht. Ein bestimmtes Ergebnis, etwa eine bestimmte Lichtstimmung, ist nicht geschuldet.
- Luftaufnahmen-NRW fliegt mit EU-Fernpilotenzeugnis A2 sowie Kategorie A1/A3 und hält die geltenden Luftverkehrsvorschriften ein. Luftaufnahmen-NRW darf Flüge ablehnen oder abbrechen, wenn Sicherheit, Recht oder Datenschutz das erfordern.
§ 4 Termin, Wetter und Mitwirkung
- Den Flugtag stimmt Luftaufnahmen-NRW nach der Beauftragung telefonisch mit dem Kunden ab. Gibt der Kunde „flexibel, nach Wetterlage“ an, legt Luftaufnahmen-NRW den Tag kurzfristig fest. Gibt er einen festen Zeitraum an, findet der Flug möglichst in diesem Zeitraum statt.
- Drohnenflüge hängen von Wetter und Luftraum ab. Bei Regen, starkem Wind, schlechter Sicht oder behördlichen Flugbeschränkungen verschiebt Luftaufnahmen-NRW den Termin und schlägt Ersatztermine vor. Eine solche Verschiebung ist kein Vertragsbruch und löst keine Kosten für den Kunden aus.
- Der Kunde sorgt dafür, dass das Gelände zugänglich ist, nennt einen erreichbaren Ansprechpartner vor Ort und holt erforderliche Zustimmungen der Grundstücksberechtigten ein, soweit er darüber verfügt.
- Ist ein Flug aus Gründen nicht möglich, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Gelände verschlossen, Ansprechpartner nicht erreichbar), kann Luftaufnahmen-NRW die entstandene Anfahrt berechnen.
- Eine Luftraum-Vorprüfung durch Luftaufnahmen-NRW dient der Planung. Erforderliche Genehmigungen holt Luftaufnahmen-NRW ein; Gebühren dafür trägt der Kunde, wenn sie im KV genannt oder vorher abgestimmt sind.
§ 5 Auswahlgalerie, Zusatzbilder und Lieferung
- Nach dem Flug erhält der Kunde Zugang zu einer passwortgeschützten Online-Galerie mit Vorschaubildern (mit Wasserzeichen). Daraus wählt er die im KV vereinbarte Zahl an Bildern.
- Wählt der Kunde mehr Bilder als vereinbart, werden die zusätzlichen Bilder zum im KV oder in der Galerie genannten Preis berechnet. Die Galerie zeigt den Mehrpreis vor dem Abschluss; der Kunde bestätigt ihn mit „Zahlungspflichtig bestellen“.
- Mit dem Abschluss der Auswahl ist die Auswahl verbindlich. Danach erhält der Kunde die final bearbeiteten Dateien als Download. Die Downloadlinks bleiben mindestens 30 Tage verfügbar; der Kunde sichert die Dateien selbst.
- Die Rechnung kann zusätzlich im Downloadbereich der Galerie bereitgestellt werden.
- Offensichtliche Mängel der gelieferten Dateien meldet ein Unternehmer innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung. Luftaufnahmen-NRW bessert zunächst nach (Nachbearbeitung oder, wenn nötig, neuer Flug).
§ 6 Preise, Rechnung und Zahlung
- Es gelten die Preise aus dem KV. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
- Die Rechnung folgt nach Abschluss der Bildauswahl beziehungsweise nach Lieferung. Monatspakete werden monatlich im Voraus abgerechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit auf der Rechnung nichts anderes steht.
- Ist eine Rechnung nach Ablauf des Zahlungsziels offen, kann Luftaufnahmen-NRW einmalig per E-Mail daran erinnern. Die gesetzlichen Regeln zum Verzug bleiben unberührt.
§ 7 Absage durch den Kunden
- Der Kunde kann einen beauftragten Termin bis 3 Werktage vor dem vereinbarten Flugtag kostenfrei absagen oder verschieben.
- Bei späterer Absage kann Luftaufnahmen-NRW 25 % des Auftragswerts berechnen, höchstens jedoch die tatsächlich entstandenen Kosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Absagen wegen Wetter oder Flugverbot (§ 4 Abs. 2) sind immer kostenfrei.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 10) bleibt unberührt.
§ 8 Nutzungsrechte, Referenzen und Bewertungen
- Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Dateien für eigene Zwecke, insbesondere Website, Werbung, Social Media, Präsentationen und Baudokumentation. Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigener Nutzung bedarf der Zustimmung von Luftaufnahmen-NRW.
- Vorschaubilder mit Wasserzeichen und nicht ausgewählte Bilder dürfen nicht genutzt werden.
- Luftaufnahmen-NRW darf ausgewählte Aufnahmen unter Nennung des Projektorts als Referenz auf der eigenen Website, in Social Media und in Werbeunterlagen zeigen. Den Namen des Kunden nennt Luftaufnahmen-NRW nur mit dessen Zustimmung. Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit für die Zukunft widersprechen.
- Erkennbare Personen werden nach Möglichkeit vermieden oder unkenntlich gemacht.
- Nach Abschluss eines Auftrags bittet Luftaufnahmen-NRW gegebenenfalls einmal per E-Mail um eine Bewertung. Die Bewertung ist freiwillig.
§ 9 Haftung und Versicherung
- Luftaufnahmen-NRW unterhält eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für den Drohnenbetrieb.
- Luftaufnahmen-NRW haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Luftaufnahmen-NRW nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für den Verlust von Daten nach der Lieferung haftet Luftaufnahmen-NRW nicht, soweit der Kunde die Dateien nicht selbst gesichert hat.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Verträgen, die per E-Mail oder über die Annahmeseite geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Dort können Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag auch direkt über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ widerrufen.
- Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Luftaufnahmen-NRW vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, schuldet er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht ist.
- Für zusätzlich bestellte Bilder in der Galerie erlischt das Widerrufsrecht mit Beginn der Bereitstellung, wenn der Verbraucher dem vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 11 Datenschutz und Schlussbestimmungen
- Personenbezogene Daten verarbeitet Luftaufnahmen-NRW nach der Datenschutzerklärung.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats nicht entgegenstehen.
- Gerichtsstand für Kaufleute ist Bochum.
- Luftaufnahmen-NRW ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Oktober 2026
