Senkrechte Drohnenaufnahme einer Wohnanlage mit Dachflächen und Innenhöfen
Ratgeber · Drohnenrecht

Drohnenrecht kompakt: Was Auftraggeber wissen sollten

Drohnenaufnahmen sind erlaubt, aber an klare Regeln gebunden. Die wichtigsten Punkte für Unternehmen, Makler und Bauherren, verständlich zusammengefasst.

Lesezeit ca. 4 MinutenStand: Oktober 2026
120 mmaximale Flughöhe in der offenen Kategorie
Gewerbliche HaftpflichtPflicht, die private Haftpflicht reicht nicht
Jeder Ortmuss vor dem Flug geprüft werden
Grundlagen

Die sechs wichtigsten Regeln

Was für jeden professionellen Drohneneinsatz in Deutschland gilt.

1

EU-weite Regeln

Seit 2021 gilt ein einheitliches EU-Drohnenrecht. Es unterscheidet nach dem Risiko eines Flugs, nicht nach privat oder gewerblich.

2

Registrierung

Betreiber von Kameradrohnen registrieren sich beim Luftfahrt-Bundesamt und bringen ihre e-ID an der Drohne an.

3

Kompetenznachweis

Je nach Drohne und Einsatz braucht der Pilot einen Nachweis, etwa den EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das Fernpiloten-Zeugnis A2.

4

Versicherung

Für jede Drohne ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Für Aufträge muss sie gewerbliche Einsätze abdecken.

5

Höhe und Sicht

In der offenen Kategorie maximal 120 Meter über Grund, die Drohne bleibt in Sichtweite des Piloten.

6

Geografische Gebiete

An Flughäfen, Verkehrswegen, Industrieanlagen oder Wohngrundstücken gelten zusätzliche Vorgaben.

Besonders wichtig

Die Haftpflicht muss gewerbliche Einsätze abdecken

Dieser Punkt wird bei der Auswahl eines Anbieters oft übersehen und kann für Sie als Auftraggeber teuer werden.

Wichtig: Private Haftpflicht reicht nicht

Für gewerbliche Drohneneinsätze braucht der Anbieter eine spezielle gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung. Manche kleine Anbieter verlassen sich auf ihre private Haftpflicht, in der eine Drohne mitversichert ist. Diese deckt gewerbliche Aufträge in der Regel nicht ab. Kommt es zu einem Schaden, kann das am Ende Sie als Auftraggeber treffen. Lassen Sie sich deshalb den Versicherungsnachweis zeigen. Bei Luftaufnahmen-NRW ist die gewerbliche Drohnen-Haftpflicht in jedem Auftrag enthalten.

Geografische Gebiete

Wo besondere Regeln gelten

Rund um Flughäfen, Industrieanlagen, Autobahnen und Bahnlinien, Behörden, Krankenhäuser, Naturschutzgebiete oder Menschenansammlungen gelten besondere Vorgaben. Teilweise ist ein Flug nur mit Zustimmung des Betreibers oder einer behördlichen Genehmigung möglich.

Welche Gebiete betroffen sind, zeigt die offizielle Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul). Deshalb wird jeder Einsatzort vor dem Flug geprüft. So auch an der Brückenbaustelle an der A43, die mit Genehmigung und in Abstimmung mit Züblin und Straßen.NRW aufgenommen wurde.

Übersichtsaufnahme der A43-Baustelle in Recklinghausen
A43 Recklinghausen: Einsatz an einer Autobahn mit Genehmigung.
Wohngebiete

Wohngrundstücke und Privatsphäre

Über fremde Wohngrundstücke darf eine Kameradrohne grundsätzlich nur mit Zustimmung der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten fliegen.

Unabhängig davon gilt der Datenschutz: Personen und fremde Grundstücke dürfen nicht gezielt aufgenommen werden. Bei Immobilien in dichter Bebauung planen wir die Perspektiven so, dass Ihr Objekt im Fokus steht und Nachbargrundstücke nicht.

Luftaufnahme eines Mehrfamilienhauses in Nettetal mit Balkonen, Solarmodulen und Grünfläche
Das Objekt im Fokus: Mehrfamilienhaus in Nettetal.
Checkliste

Fünf Fragen an jeden Drohnen-Dienstleister

Mit diesen Fragen erkennen Sie schnell, ob ein Anbieter professionell und rechtssicher arbeitet.

  • Ist der Betreiber registriert und hat der Pilot den passenden Kompetenznachweis?
  • Gibt es eine gewerbliche Drohnen-Haftpflicht, und können Sie den Nachweis sehen?
  • Wird der Einsatzort vorab auf geografische Gebiete und Genehmigungen geprüft?
  • Sind Start- und Landepunkte sowie Ansprechpartner vor Ort geklärt?
  • Ist geklärt, wer bei Nachbargrundstücken oder Verkehrswegen zustimmen muss?
FAQ

Häufige Fragen zum Drohnenrecht

Brauche ich als Auftraggeber eine eigene Genehmigung?

In der Regel nicht. Der Drohnenbetreiber ist für die rechtlichen Voraussetzungen verantwortlich. Als Eigentümer oder Betreiber eines Geländes kann allerdings Ihre Zustimmung nötig sein.

Reicht meine Zustimmung als Grundstückseigentümer?

Nicht immer. Ihre Zustimmung ersetzt keine luftrechtlichen Vorgaben, etwa in der Nähe von Flughäfen oder Verkehrswegen.

Warum ist die gewerbliche Haftpflicht so wichtig?

Eine private Haftpflicht mit Drohnen-Einschluss deckt gewerbliche Aufträge in der Regel nicht ab. Im Schadensfall kann das Sie als Auftraggeber betreffen.

Wer prüft, ob an meinem Standort geflogen werden darf?

Das gehört zur Vorbereitung jedes professionellen Einsatzes. Nennen Sie uns den Projektort, wir prüfen die Rahmenbedingungen vorab.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die zum Flugzeitpunkt geltenden Vorschriften.

Nächster Schritt

Darf an Ihrem Standort geflogen werden?

Nennen Sie uns den Projektort. Wir prüfen die Rahmenbedingungen und melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

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